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WTF? Aus für USB- und Laptop-DJs?

Schlechte Sets haben hier keine Chance mehr!

Wenn eine Band nur die Lippen zum Playback bewegt und der DJ mehr Play drückt als auflegt, ist das angesichts der steigenden Ticketpreise ziemlich ärgerlich. Aber was tun? Sich auf der offiziellen Facebook-Seite des Acts beschweren oder dem Veranstalter eine böse E-Mail schreiben? Bringt alles nichts! In Finnland allerdings müssen sich Künstler ab sofort etwas mehr anstrengen. Denn wenn dem Publikum die Bühnenperformance nicht gefällt, heißt es: Geld zurück! Betrifft das etwa auch DJs?

Kein Scherz: Wenn den Finnen ein Konzert nicht gefällt, gibt es die Hälfte des Ticketpreises zurück. Das gab nun der Ausschuss für Verbraucher-Streitigkeiten bekannt. Schuld an der neuen Regelung ist ein Auftritt des Musik-Urgesteins Chuck Berry im Jahr 2013. Die Rock'n'Roll-Legende performte damals dermaßen schlecht, dass das unzufriedene Publikum das Geld zurückverlangte.

Wer nun aber meint, ab sofort jedes Konzert in Finnland für die Hälfte besuchen zu können, liegt falsch. Die Entschädigung gibt es nur, wenn eine Mehrheit der Zuschauer mit der Qualität der Veranstaltung unzufrieden war. Falls der Act allerdings erkrankt oder betrunken von der Bühne kippt, hat das Publikum ein Anrecht auf eine Rückerstattung. Besonders Stars können ihre Auftritte nicht mehr auf einer Pobacke absitzen. Denn je bekannter der Name ist, desto negativer wird eine schlechte Show bewertet. 

Die finnische Regelung gilt allerdings nicht für Festivals. Hier müsse laut des Ausschusses die gesamte Veranstaltung beurteilt werden und nicht der schlechte Auftritt eines einzelnen Acts. Könnt ihr euch vorstellen so eine Regelung auch bei uns zu haben?

Fotos: Dissatisfied beautiful woman isolated on the white & Cool dj spinning the decks at the nightclub via Shutterstock 

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