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U 60311: Kommen Schläger frei?
Bundesgerichtshof hebt Urteil auf.

Als der Brite Lee John H. in der Nacht bis um 6:30 Uhr in der Früh mit seiner Freundin Jessica E. im Techno-Tempel „U 60311“ am Roßmarkt feiert, ahnte er nichts Böses, bis ihn plötzlich ein Türsteher davon abgehalten haben soll, einen Drink zu bestellen. Aus unbekanntem Grund soll er ihn weggezogen und auf den 31-Jährigen eingeschlagen haben. Weitere drei Sicherheitsleute sollen dazugekommen sein und ebenfalls auf ihn eingedroschen haben. Die zuständigen Ärzte mussten Dickdarm, Dünndarm, Teile der Milz und die Leber entfernen. Lee John H. unterliegt schließlich seinen Verletzungen.
Im September 2012 verurteil die 3. Strafkammer die vier Türsteher: 10,5 Jahre für Athanassios G. (37), 9 Jahre für Ömer H. (31), 5 Jahre Jugendhaft für Parminder S. (21) und 2 Jahre auf Bewährung für Aleksander B. (35). Doch jetzt hat der Bundesgerichtshof das Urteil aufgrund der Revision der drei inhaftierten Angeklagten kassiert. Der Grund: die Beweiswürdigung des Landgerichts Frankfurt für den Tötungssatz reiche nicht aus. Möglich ist nun, dass die Schläger im neuen Prozess nur mit einer Körperverletzung davon kommen.
Bald kommen die BGH-Akten zurück zum Frankfurter Landgericht. Anwälte prüfen dann, ob die U-60-Schläger noch vor Weihnachten auf freien Fuß kommen.