Niemals unter Mindestlohn arbeiten – das müssen Arbeitnehmer wissen!
Seit dem Jahr 2015 gilt in Deutschland ein Gesetz für einen Mindestlohn, auf den jeder Arbeitnehmer hierzulande Anspruch hat.

Viele Arbeitnehmer in Deutschland kennen sich nur bedingt mit den Regelungen und Gesetzen zum Mindestlohn aus. So wissen die meisten Beschäftigten nicht, wann sie Anspruch auf den Mindestlohn haben und wann nicht. Denn gerade für Minijobber sind die Vorgaben zum Mindestlohn entscheidend, um von einer geringfügigen Beschäftigung finanziell zu profitieren. Wir haben einen Blick auf die wichtigsten Regeln zum Mindestlohn geworfen. Zudem verraten Ihnen, was Sie tun können, wenn der Arbeitgeber dieser gesetzlichen Vorgabe nicht nachkommt.
Alle Mindestlohn-Regeln kurz zusammengefasst
Seit dem 1. Oktober 2022 gilt hierzulande der gesetzliche Mindestlohn von 12,00 Euro Brutto für jede geleistete Arbeitsstunde. In der Pflege ist der Mindestlohn derzeit auf 15,40 Euro Brutto für eine Arbeitsstunde gestiegen, so dass Pflegefachkräfte wesentlich mehr Geld als Grundbasis erhalten. Der Mindestlohn muss laut dem Gesetzbuch dabei mit Geld bezahlt werden. Demnach können Arbeitgeber keine Sachbezüge oder arbeitsbedingte Vergütungen als Mittel zur Zahlung von Arbeitsleistungen verwenden. Außerdem steht Arbeitnehmer in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis auch der Mindestlohn an Feiertagen oder im Krankheitsfall zu. So sind Arbeitgeber verpflichtet ihren Arbeitnehmer trotz Krankheit einen Mindestlohn auszuzahlen.
Praktikanten bekommen kein Mindestlohn
Wenn das Praktikum nicht länger als drei Monate andauert, haben Praktikanten keine Möglichkeit die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns geltend zu machen. Bei längerfristigen Praktika ist demnach durch auch die Zahlung eines Mindestlohns vorgesehen, selbst wenn die Tätigkeit aus persönlichen Gründen unterbrochen wird. Die verpasste Zeit des Praktikums lässt sich demnach nachholen, so dass sachlicher und zeitlicher Zusammenhang während dieser Art der Beschäftigte entscheidend ist. Ein Blick auf die bestbezahltesten Praktikumsplätze auf der Welt zeigt, dass es durchaus auch als Praktikant möglich ist viel Geld zu verdienen. So kann sich das Hineinschnuppern in eine Berufsgruppe auch finanziell auszahlen. Allerdings sind Pflichtpraktika von dieser Regelung ausgenommen, so dass diese nicht mehr als ein Minijobber verdienen dürfen.
Mini-Jobs werden nach dem Tarif für den Mindestlohn bezahlt
Ein schlecht bezahlter und mieser Mini-job war gestern. Denn nicht nur die Mindestlöhne wurden erhöhte, sondern auch die Lohnhöchstsätze für Minijobber. So ist es seit Oktober 2022 möglich mit einem Mini-Job bis zu 520 im Monat zu verdienen, ohne dabei sozialversicherungspflichtige Abgaben tätigen zu müssen. Ein Mini-Job entspricht laut der Erhöhung im Oktober nun ein Arbeitsverhältnis von etwas mehr als 43 Stunden im Monat. Arbeitnehmer, die 44 Stunden oder mehr arbeiten, müssen demnach auch Beiträge für die Krankenversicherung, Rentenversicherung, Sozialversicherung und Arbeitslosenversicherung leisten. So sollten sich Arbeitnehmer in diesem Beschäftigungsverhältnis über die Geringfügigkeitsgrenze bewusst sein.
Freiberufler und Selbstständige ohne Anspruch auf Mindestlohn
Selbstverständlich sind Freiberufler und Selbstständige von der Zahlung eines Mindestlohns ausgenommen. So verhandeln die meisten Freiberufler selbstständig ihren Tarif für die arbeitszeitliche Vergütung. Doch profitieren auch Selbstständige von den Anpassungen zur Erhöhung der Lohnzahlungen in Deutschland. Denn auch der Grundfreibetrag ist angestiegen und beläuft sich auf 10.908 Euro.