Neues Gerichtsurteil ändert alles für Fitnessstudio-Mitglieder
Wer umziehen muss, hat Pech.
Wer sich bei einem Fitnessstudio anmeldet, bindet sich vertraglich oft für zwölf Monate. Das ist besonders ärgerlich, wenn man umzieht und es keine Filiale am neuen Wohnort gibt. Jetzt entschied der Bundesgerichtshof: Ein Wohnortwechsel rechtfertigt keine außerordentliche Kündigung.
Pech gehabt: Wer berufsbedingt umzieht, muss die Fitnessstudiogebühren weiterzahlen, heißt es in dem Urteil. Geklagt hatte ein Zeitsoldat, der wegen seines Umzugs seinen langfristigen Vertrag mit dem Fitnessstudio kündigte. Dieses akzeptiere das vorzeitige Ende des Vertrags nicht und bestand auf die Zahlung der restlichen Gebühren.
Der Bundesgerichtshof entschied nun, dass die kurzfristige Kündigung des Klägers nicht rechtens war. Anders als bei ernsten Krankheiten oder einer Schwangerschaft rechtfertige ein bloßer Wohnsitzwechsel nicht einen vorzeitigen Ausstieg aus einem langfristigen Vertrag.
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